ZHAW Life Sciences und Facility Management / Weiterbildung

Gesetzlich geforderte Selbstkontrolle

Ort

auf Anfrage

Start

13.03.2025

Anmeldeschluss

24.02.2025

Dauer

2 Tag(e)

Preis

CHF 1'360.00

Abschluss

Kein Abschluss


Hinweis zum Datenschutz
Die Pflicht zur Selbstkontrolle betrifft jede Person, die professionell mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen arbeitet. Basis des Kurses ist das CH-Lebensmittelrecht, im Speziellen die CH-Hygieneverordnung und die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung, sowie Codex Alimentarius. Sie lernen, wie Sie die Vorgaben mit einer Checkliste überprüfen und verbessern. Gleichzeitig treffen wir uns zum Erfahrungsaustausch. Zielpublikum:

Mitarbeitende von Lebensmittelbetrieben, inkl. Gastronomie, Handelsbetrieben und Gebrauchsgegenständebetrieben, aus den Bereichen Qualitätssicherung, Qualitätsmanagement, Produktion, Unterhalt/Technik, Einkauf oder Auditorinnen und Auditoren. Der Kurs ist eher auf kleinere und mittlere Betriebe (ohne Zertifizierung z. B. nach BRC oder IFS) ausgerichtet, vermittelt jedoch auch Inputs für Teilnehmende aus grösseren Unternehmen. Geeignet ist der Kurs auch für Personen, die beabsichtigen, einen Kleinstbetrieb (Start-up) zu eröffnen; ausserdem spricht der Kurs auch Handelsbetriebe und Gebrauchsgegenständebetriebe an, welche gemäss schweizerischem Lebensmittelrecht ebenfalls zur Selbstkontrolle verpflichtet sind (vgl. insbesondere Art. 75 lit. b resp. c der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung LGV).

Ziele:

Die Pflicht zur Selbstkontrolle ist ein wichtiges Leitprinzip des Lebensmittelrechts. Sie betrifft jede Person, die Lebensmittel oder Gebrauchsgegenstände herstellt, behandelt, lagert, transportiert, in Verkehr bringt oder ein-, aus- oder durchführt (vgl. Art. 26 des Lebensmittelgesetzes, LMG).

Die Kursteilnehmenden kennen die Elemente der gesetzlich geforderten Selbstkontrolle (vgl. Art. 73 ff. der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung, LGV) sowie die damit verbundenen Pflichten für Betriebe und haben das Element «gute Verfahrenspraxis (gute Hygienepraxis, gute Herstellungspraxis GHP)» im Rahmen des Kurses vertieft betrachtet. Sie kennen insbesondere die Inhalte der GHP gemäss Hygieneverordnung (HyV) und Codex Alimentarius und können diese unter geeigneten Betriebsbedingungen aktiv im Betrieb umsetzen, bewerten und weiterentwickeln.

Inhalt:

Basis des Kurses ist das schweizerische Lebensmittelrecht, im Speziellen die schweizerische Hygieneverordnung (HyV), die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) sowie die Codex Alimentarius-Verfahrensregel «Recommended Code of Practice, General Principles of Food Hygiene, CXC 1-1969, Version 2022».

1. Kurstag
  • Theorie: Überblick über die Elemente der Selbstkontrolle, Begriffsdefinitionen, Abgrenzung GHP zu HACCP, Lebensmittelhygienerecht, Übersicht GHP nach Codex Alimentarius, IFS, BRC, ISO/FSSC 22000
  • Übung: Inputs zum Aufbau und zur Auswertung einer Checkliste für die Ist-Analyse in Bezug auf die Anforderungen der gesetzlich geforderten Selbstkontrolle

Zwischen den Kurstagen: Anwendung der zur Verfügung gestellten Checkliste zur Überprüfung der Selbstkontrolle im eigenen Betrieb.

2. Kurstag
  • Erfahrungsaustausch zur Anwendung der Checkliste
  • Referate zu ausgewählten Themen der GHP, beispielsweise Reinigung/Desinfektion, Personalhygiene, Schulung, Schädlingsprävention und -bekämpfung, Allergenmanagement, Grundlagen der Lebensmittelmikrobiologie

Die Themen der Referate können noch angepasst werden.

Kontakt

Departement Life Sciences und Facility Management
Tel... anzeigen
E-Mail Anfrage