Wer bietet in der Schweiz ein Seminar rund um die Berufliche Vorsorge (BVG) an?

Bereits in jüngeren Jahren sollten Sie an eine ausreichende Altersvorsorge denken. Nicht umsonst gibt es in der Schweiz eine entsprechende Berufliche Vorsorge. Diese ist für Sie als Arbeitnehmer sehr wichtig.

Welche wichtigen Funktionen hat die berufliche Vorsorge (BVG)?

  • Aufrechterhaltung des Lebensstandards nach der Pensionierung
  • Versicherung des Invaliditätsrisikos
  • Ermöglichung einer früheren Pensionierung nebst Kapitalauszahlung
  • Verhinderung von Verlusten bei Wechsel des Arbeitgebers.

Wichtig zu wissen ist auch, dass Ihr Arbeitgeber verpflichtet ist, mindestens die Hälfte der Beiträge für die Berufliche Vorsorge zu zahlen. Ab einem Mindesteinkommen ist diese Berufliche Vorsorge für Sie als Arbeitnehmer verpflichtend.

Die Berufliche Vorsorge und ihre Definition

Unter den Begriff der beruflichen Vorsorge fallen sämtliche betrieblichen Pensionsklassen. Bei dieser Vorsorge handelt es sich um die sog. 2. Säule des Schweizer Sozialsystems BVG. Die Abkürzung BVG steht für das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Insoweit besteht eine Pflichtversicherung für AHV-pflichtige Arbeitnehmer. Diese beginnt mit der Vollendung des 17. Lebensjahres und endet mit dem Eintritt des gesetzlichen Rentenalters. Voraussetzung ist hier ein Mindesteinkommen in Höhe von über 21.150 CHF jährlich. Die Berufliche Vorsorge geht für Sie natürlich nicht verloren, wenn Sie weniger als 21.150 CHF verdienen. In diesem Fall kommt für Sie eine freiwillige Versicherung in Betracht. Zuständig ist hierfür die Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Die Berufliche Vorsorge muss natürlich auch für Selbstständige gelten, denn auch als Arbeitgeber müssen Sie während der Zeit Ihrer Selbstständigkeit in die Pensionskassen einzahlen, um sich für das Rentenalter finanziell abzusichern. Als Selbstständiger stehen Ihnen in diesem Zusammenhang mehrere Optionen offen. Eine finanzielle Absicherung für das Alter kann der Selbstständige über seinen jeweiligen Berufsverband oder beispielsweise über die vorbezeichnete Auffangeinrichtung BVG realisieren.

Wenn Sie sich ganz genau darüber informieren möchte, was in Ihrem speziellen Fall die günstigste Absicherung ist, so empfiehlt sich die Teilnahme an einem Seminar in Sachen Berufliche Vorsorge. Solch ein Seminar hilft häufig, die letzten Zweifel an der richtigen Beruflichen Vorsorge zu beheben.

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Möglichkeiten beruflicher Vorsorge

So bietet die Schweiz für ihre Bürger viele Möglichkeiten für eine Berufliche Vorsorge. In Betracht kommen die oben bereits angesprochenen vielfältigen Pensionskassen. Solche Pensionskassen besitzt jedes Schweizer Unternehmen. Auf der anderen Seite gibt es noch sog. Personalvorsorgestiftungen. Hierbei handelt es sich im Prinzip um eine Branchenversicherung. In diese werden unter den Voraussetzungen des Bestehens einer Pflichtversicherung alle in das jeweilige Arbeitsverhältnis eintretenden Arbeitnehmer aufgenommen. Eine gute berufliche Vorsorge soll natürlich auch keine Versicherungslücken entstehen lassen. Die Berufliche Vorsorge soll nicht nur eine genügend hohe Rente sicherstellen, sondern auch die Fälle von Invalidität und Tod absichern. Nach Schweizer Recht beträgt die maximale Versicherungssumme pro Jahr 85.000 CHF. Dies gilt auch für die Fälle von Invalidität und des Eintritts des Todes des versicherten Arbeitnehmers. Es kann dann eine Versorgungslücke entstehen, wenn Sie als Arbeitnehmer beispielsweise über ein  überdurchschnittliches Jahreseinkommen verfügen. Denn die Versicherungssumme von 85.000 CHF orientiert sich ausschliesslich an das Durchschnittseinkommen des Schweizer Arbeitnehmers. Für eine verhältnismässig angemessene Berufliche Vorsorge kann dies nur eines bedeuten: sich zusätzlich weiter zu versichern. Über die Möglichkeiten einer solchen zusätzlichen Versicherungen sollten Sie sich im Zweifel in einem qualifizierten Seminar informieren. Ohnehin sollte eine fundierte Berufliche Vorsorge grundsätzlich nicht ohne weiter freiwillige Absicherungen erfolgen. Denn auch die betrieblichen Pensionskassen können wirtschaftlich in Turbulenzen geraten. Dies vor allem vor dem Hintergrund der gestiegenen Lebenserwartungen. Zum Ausgleich eventuell auftretender Rentenlücken empfiehlt sich daher immer eine freiwillige Zusatzversicherung.

Berufliche Vorsorge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Unter den gegebenen Voraussetzungen eignet sich eine Berufliche Vorsorge sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Die entsprechende Pflichtversicherung ist zwar dem ersten Anschein mehr auf die Arbeitnehmer zugeschnitten. Als Beispiel sei in diesem Zusammenhang das Freizügigkeitsgesetz genannt. Dieses erlaubt Ihnen als Arbeitnehmer einen Wechsel des Arbeitsplatzes, ohne später Abstriche bei der Höhe der gewährten Rente befürchten zu müssen. Aber auch Arbeitgeber profitieren von dieser Art der Absicherung für das Rentenalter.

Auch der Arbeitgeber kann nämlich für sich monatliche Einzahlungen in die Pensionskassen leisten. Wann dies sinnvoll ist oder ob eine Absicherung für das Alter über die Auffangeinrichtung BVG erfolgen soll, ist bereits in so manch einem Seminar zum Thema Berufliche Vorsorge erörtert worden. Eine weiter häufig in einem Seminar zu diesem Thema erörterte Frage ist die nach den Folgen einer frühzeitigen Pensionierung. Auch bei dieser Fallkonstellation greift für Sie Ihre Berufliche Vorsorge. Hinzunehmen sind dann aber regelmässig finanzielle Einbussen in Form reduzierter Rentenzahlungen. Etwaige Deckungslücken können Sie hier aber von vorneherein durch monatlich zu leistende sog. BVG-Altersgutschriften kompensieren. Diese freiwilligen Zahlungen können zudem auch durch eine längere Arbeitslosigkeit entstandenen Deckungslücken vollständig oder zumindest teilweise ausgleichen. Wenn Sie möchten, besteht für Sie bei Eintritt des Rentenalters zudem die Möglichkeit, sich die Mindestversicherungssumme nicht als Renten, sondern einmalig als Kapital auszahlen zu lassen. Das Thema Berufliche Vorsorge ist letztendlich ziemlich komplex. So sollten spezielle Fragen im Zweifel mit einem kompetenten Berater oder in einem speziellen Seminar geklärt werden. So können Sie eine auf Sie optimal zugeschnittene Berufliche Vorsorge erreichen.

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