auf Anfrage
07.08.2025
07.07.2025
6 Tag(e)
CHF 2'900.00
Kein Abschluss
Der Kurs steht allen interessierten Personen offen und es sind keine Vorkenntnisse notwendig.
Ziele:Nach Abschluss des «FBA Aquakultur» sind Sie in der Lage
Wir vermitteln Ihnen das Grundlagenwissen für eine wirtschaftlich geführte Aquakultur. Sie eignen sich Fachwissen in der Anlagengestaltung und im Anlagenbetrieb sowie in der tiergerechten Haltung von gesunden Fischen und Panzerkrebsen an.
In einem ersten Schritt erhalten Sie, nach erfüllter Präsenz und bestandener Prüfung eine Kursbestätigung «Theoretischer Teil und Abschlussprüfung – Fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung für gewerbsmässige Züchter von Fischen und Panzerkrebsen».
Der Weiterbildungskurs ist bestanden, wenn die Kursbestätigung der ZHAW vorliegt, das dreimonatige *Praktikum mit definierten Lerneinheiten in einem Betrieb nach Art. 206 TSchV absolviert und der Praktikumsbericht angenommen wurde.
Das in der Folge ausgestellte Zertifikat «Fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung für gewerbsmässige Züchter von Fischen und Panzerkrebsen» ist nach Art. 193 Abs. 1 lit. b TSchV – Bewilligungs-Nr.: 10_0003 vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV anerkannt.
Informationen zum Praktikum*Praktikum - Art. 206 Tierschutzverordnung:
Anforderungen an Praktikumsbetriebe
1. Ein Betrieb, auf dem ein Praktikum nach Artikel 198 Absatz 2 absolviert wird, muss über einen Bestand verfügen, der in Grösse und Art mindestens demjenigen entspricht, den die Praktikantin oder der Praktikant nach Kursabschluss zu halten beabsichtigt. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorgaben liegt beim Kursteilnehmenden. Beabsichtigt der Teilnehmende nach Abschluss des gesamten Kurses Änderungen bezüglich der Grösse und Art des Fischbestandes vorzunehmen, wird dringend empfohlen, Kontakt zur zuständigen Veterinärsbehörde aufzunehmen.
2. Der Praktikant oder die Praktikantin muss direkt durch die für die Betreuung der Tiere verantwortliche Person angewiesen werden. Die Betreuungsperson muss selber einen anerkannten «FBA Aquakultur-Abschluss» oder eine äquivalente Ausbildung vorweisen (im Zweifelsfall ist eine Abklärung über die Anerkennung von Ausbildung mit dem BLV erforderlich).
3. In Ausnahmefällen kann das Praktikum auf dem eigenen Betrieb durchgeführt werden. Dies muss vorab mit der zuständigen kantonalen Veterinärbehörde schriftlich vereinbart werden.
Übersicht Kurstage (Änderungen im Programm sind vorenthalten)1. Kurstag 07.08.2025
Rechtsgrundlagen und Überblick Fische
2. Kurstag 14.08.2025
Rechtsgrundlage, Panzerkrebse und Produktionssysteme
3. Kurstag 21.08.2025
Produktionssysteme, Besatzplanung und extensive Fischzucht
4. Kurstag 28.08.2025
Krankheiten und Tiergesundheit
5. Kurstag 04.09.2025
Fish Welfare und praktische Übungen
6. Kurstag 11.09.2025
Exkursion
Departement Life Sciences und Facility Management
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