Sie erhalten eine praxisnahe und ganzheitliche Fachausbildung im öffentlichen Verfahrensrecht. Vermittelt werden die notwendigen Kompetenzen, um Verwaltungsverfahren effizient und im Einklang mit den verfassungs- und gesetzesmässigen Anforderungen durchzuführen und um aktuelle Herausforderungen, insbesondere betreffend den Datenschutz, zu meistern. Der CAS richtet sich an Praktikerinnen und Praktiker aus Amtsstellen der Gemeinden, der Kantone und des Bundes, an Mitarbeitende von Unternehmen, die Verfügungen erlassen, sowie an interessierte Privatpersonen, die sich vertiefte Kenntnisse über den theoretischen Rahmen und die praktischen Herausforderungen des Verwaltungsverfahrens aneignen wollen. (Eine juristische Ausbildung wird nicht vorausgesetzt).
Zielpublikum:Der CAS richtet sich vor allem an Personen aus folgenden Branchen und Bereichen:
- Verwaltungsbehörden der Gemeinden, der Kantone und des Bundes
- Unternehmen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen – insbesondere soweit sie Verfügungskompetenz haben (z.B. Krankenkassen, SBB, Stiftung Auffangeinrichtung BVG, Flughäfen)
- Privatpersonen, die sich für das Verfahren der Verwaltungsbehörden und -gerichte interessieren
Ziele:- erstinstanzliche Verfahren instruieren und dabei insbesondere Form- und Fristenregelungen, die Verfahrensgrundrechte und -grundsätze beachten
- den Einsatz von Zwangsmitteln in öffentlichen Verfahren beurteilen;
- die Systematik des öffentlichen Prozessrechts verstehen und erklären (erstinstanzliche und Rechtsmittelverfahren auf kantonaler und auf Bundesebene, spezielle Verfahren)
- die zentralen Institute des Rechtsmittelverfahrens und ihre Bedeutung für die Beurteilung von Streitigkeiten verstehen und anwenden können (z. B. Beschwerdeobjekte, gerichtliche Kognition);
- die Grundsätze der Kostentragung in Verwaltungsverfahren kennen.
Inhalt:
Der CAS ist modular aufgebaut. Er gliedert sich in zwei Module:
Modul 1:
Das erste Modul befasst sich mit dem Geltungsbereich und den Grundlagen des erstinstanzlichen Verwaltungsverfahrensrechts, insbesondere mit
- den Verfahrensmaximen
- den Rechten und Pflichten der Parteien und weiterer Beteiligten
- der Zusammenarbeit mit Behörden
- dem Öffentlichkeitsprinzip und dem Datenschutz
- dem formellen Ablauf von Verfahren (Fristen und Formvorschriften, elektronische Verfahren)
- den Zwangsmitteln
- besonderen Verwaltungsverfahren
Modul 2:
Das zweite Modul baut auf dem ersten Modul auf und befasst sich mit den Rechtsmittelverfahren, insbesondere mit
- dem verwaltungsinternen Rechtsmittelverfahren
- der Verwaltungsgerichtsbeschwerde auf Bundesebene (VGG)
- der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ans Bundesgericht (BGG)
- den Rechtsmitteln gemäss kantonalen Erlassen
- der Rolle und den Möglichkeiten von Vorinstanzen/verfügenden Behörden im Rechtsmittelverfahren (Stellungnahme, Wiedererwägung etc.)
- besonderen Beschwerdeobjekten (Realakt, Pläne, Verwaltungsverordnungen etc.)
- generell geltenden Grundsätzen im Rechtsmittelverfahren, insbesondere der Sachverhaltsfeststellung und der Kognition der Gerichte
- Mediation
- E-Justice