Wiesenstrasse 10A, 8952 Schlieren und online
16.09.2025, 17:30–20:45 Uhr
2 Semester
FA (Fachausweis)
Fachrichtung A, Betr. HR-Management
Mitarbeitende im Human Resource Management (HRM), die sich gezielt auf die eidgenössische Berufsprüfung der Fachrichtung A (Betriebliches HR-Management) vorbereiten und als HR-Business-Partner fundiertes Fachwissen aneignen möchten. Ideal für HR-Fachleute, die ihr Wissen vertiefen und mit dem eidgenössischen Fachausweis HR-Fachfrau / HR-Fachmann belegen wollen.
Inhalte
Basiswissen
Personalmanagement, Arbeitsrecht, Sozialpartnerschaft, Gleichstellungs-, Datenschutz- und Ausländergesetz, Sozialversicherungen, internationale Fragestellungen, Bildungssystem, volkswirtschaftliche Themen im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt und Betriebswirtschaftslehre
Kompetenzen zur Kommunikation (Gesprächsführung, Verhandlungstechnik), Beratung und zur professionellen Bewältigung von Konflikten
Kompetenzen im Bereich Informationsmanagement, Pflege interner Netzwerke (Mitarbeitende, Vorgesetzte) und externer Netzwerke (Versicherungen, Lieferanten, Personaldienstleister)
Vertiefte Handlungsfelder
Rekrutierung, Auswahl, Vertragsverhandlungen, Arbeitsvertrag, Eintritt, Kündigungen, Pensionierungen, Todesfälle, Austritte
Arbeitszeit, Gesundheitsmanagement, Ressourcenmanagement, Sozialversicherungen, Arbeitsrecht, Beratungsangebote, HR-Reportings
Zielvereinbarungs- und Beurteilungsprozess, Personalentwicklungsmassnahmen, Beförderungen Lohnstruktur, Lohngerechtigkeit
Technologische Hilfsmittel und Neuerungen, Softwareunterstützung, Personalinformationssysteme, Projektmanagementmethoden
Zulassung
Zur Prüfung wird zugelassen, wer zum Zeitpunkt der Prüfung über folgende Vorbildung und Berufspraxis verfügt:
1. a) ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ), eine gymnasiale Maturität, eine Fachmaturität, einen Fachmittelschulausweis oder einen gleichwertigen Abschluss und
2. b) den Ausweis über die erfolgreiche Zertifikatsprüfung HR-Assistent/-in hat
Betriebliches Human Resources Management
4 Jahre Berufspraxis nach abgelegtem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis oder gleichwertigem Abschluss gemäss Ziffer a), davon mindestens 2 Jahre HR-Praxis (gemäss Berufsbild Betriebliches Human Resources Management; Teilzeitbeschäftigungen unter 100% werden pro rata angerechnet).
Subventionen
Der Bund erstattet den Absolvierenden von eidg. Berufsprüfungen 50% der Lehrgangskosten zurück. Die Subjektfinanzierung des Bundes erfolgt dabei unabhängig vom Wohnkanton.
Peter Barmettler
Tel... anzeigen
E-Mail Anfrage