online
11.11.2025
27.10.2025
1/2 Tag
CHF 350.00
Kein Abschluss
Mitarbeitende aus Lebensmittelbetrieben inkl. Start-Ups, welche sich mit möglicherweise neuartigen Lebensmitteln beschäftigen, insbesondere aus den Bereichen Forschung, Entwicklung und Technologie sowie Qualitätsmanagement, Lebensmittelrecht und weitere interessierte Kreise.
Ziele:Aufgrund neuer Trends im Lebensmittelbereich wie Lebensmittel aus fernen Ländern, aber auch Nachhaltigkeitsthemen (neue Proteinquellen, Verwendung von Nebenströmen, Vermeidung von Food Waste) besteht eine Tendenz zu Lebensmitteln, die aus rechtlicher Sicht neuartig sind.
Ziel des Novel-Food-Rechtsrahmens ist es, die Einführung von neuen und innovativen Produkten auf den Markt zu ermöglichen und gleichzeitig die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. Aus diesem Grund unterliegen die entsprechenden Produkte einem Bewilligungsverfahren. Es ist die Pflicht der Lebensmittelbetriebe, im Rahmen ihrer Selbstkontrolle die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten und auch den Novel-Food-Status von entsprechenden Produkten zu evaluieren.
Am 15. Mai 1997 wurde in der EU die sogenannte «Novel Food-Verordnung» in ihrer ersten Fassung in Kraft gesetzt (Verordnung (EG) Nr. 258/97, abgelöst durch Verordnung (EU) Nr. 2015/2283). Um Handelshemmnisse zwischen der Schweiz und der EU zu verhindern, wurde dieses Konzept inkl. Stichdatum durch die Schweiz autonom nachvollzogen. Folglich werden neuartige Lebensmittel im schweizerischen Recht als Lebensmittel definiert, die vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem Mitgliedsstaat der EU in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurden und in eine vorgegebene Kategorie fallen (vgl. Art. 15 Abs. 1 sowie Abs. 1bis Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung LGV).
Ziel des halbtägigen Kompaktkurses ist es, die Grundlagen des Novel-Food-Rechtsrahmens in der Schweiz zu vermitteln, inkl. Bezug zum EU-Lebensmittelrecht. Die Teilnehmenden kennen nach der Absolvierung des Kurses die Schritte zur Abklärung des Novel-Food-Status sowie – falls es sich beim betreffenden Produkt um ein neuartiges Lebensmittel handelt – zur Vorbereitung eines Bewilligungsdossiers.
Inhalt:Vorgesehene Inhalte (die Inhalte können hinsichtlich aktueller Anforderungen und/oder Fragestellungen noch angepasst werden):
Departement Life Sciences und Facility Management
Tel... anzeigen
E-Mail Anfrage