ZHAW Departement Soziale Arbeit

WBK Abklärungen im Erwachsenenschutz – Umsetzung im Praxisalltag

Ort

auf Anfrage

Start

23.03.2026

Anmeldeschluss

20.02.2026

Dauer

2 Unterrichtstage

Preis

CHF 800.00

Abschluss

Kein Abschluss


Hinweis zum Datenschutz
Die breite Anwendung der standardisierten Abklärungsinstrumente des Erwachsenenschutzes im Praxisalltag ist bis jetzt ausgeblieben. Um die Ungleichbehandlung der Betroffenen zu minimieren, ist die Praxisvereinheitlichung angezeigt. Dieser WBK ist der Auseinandersetzung mit den Themen Schwächezustand, Unterstützungsbedarf und Partizipation der Betroffenen unter Berücksichtigung der Subsidiarität und Interdiszipli-narität bei der Entscheidfindung gewidmet. Zielpublikum:

Fachmitarbeitende, die Abklärungen im Erwachsenenschutz durchführen, sowie Fachpersonen, die mit schutzbedürftigen Personen arbeiten, die für die Erstattung der Gefährdungsmeldungen zuständig sind und die verbeiständete Person betreuen.

Ziele:

Die Teilnehmenden 

  • haben ihr Wissen über die rechtlichen Grundsätze der Sachverhaltsabklärungen erweitert
  • sind im Stande, aufgrund einer Gefährdungsmeldung die Zuständigkeit der KESB sowie die Dringlichkeit zu prüfen
  • haben sich mit den Begriffen Schwächezustand und Unterstützungsbedürftigkeit auseinandergesetzt und können diese begründen
  • kennen die Möglichkeiten der Informationsbeschaffung und subsidiäre Unterstützungsangebote
  • haben ihr Knowhow im Umgang mit Stolpersteinen einer Abklärung erweitert
  • sind bezüglich der Partizipation der Betroffenen im Abklärungsprozess sensibilisiert
  • kennen die Methodik der Abklärungen im Erwachsenenschutz und können diese in der Praxis anwenden
  • haben sich mit Abklärungsinstrumenten auseinandergesetzt
  • nehmen die Best Practice in ihren Arbeitsalltag mit
Inhalt:

Im Erwachsenenschutzrecht besteht ein gesetzlicher Rahmen, um massgeschneiderte Beistandschaften für schutz- und unterstützungsbedürftige Menschen zu errichten. Der Weg von der Gefährdungsmeldung bis zur Entscheidfindung, welche Massnahmen geeignet, erforderlich und zumutbar sind, ist aber alles andere als einheitlich, da die wenigen vorhandenen standardisierten Abklärungsinstrumente in der Praxis kaum angewendet werden. Jede Erwachsenenschutzbehörde führt Abklärungen anhand ihrer eigenen Vorgaben, die meistens auf der Methodik der Erstellung eines Sozialberichts basieren. Für die Betroffenen besteht somit die Gefahr, ungleich behandelt zu werden. In diesem Kurs werden die rechtlichen Grundsätze und die Methodik der Abklärung aus sozialarbeiterischer Sicht erläutert. Die Teilnehmenden setzen sich mit den Themen Schwächezustand, Unterstützungsbedarf und Partizipation der Betroffenen unter Berücksichtigung der Subsidiarität und Interdisziplinarität bei der Entscheidfindung auseinander. Es werden sowohl Abklärungsinstrumente miteinander verglichen wie auch die Best Practice für die Anwendung im Berufsalltag wird ausgetauscht.

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