auf Anfrage
23.03.2026
20.02.2026
2 Unterrichtstage
CHF 800.00
Kein Abschluss
Fachmitarbeitende, die Abklärungen im Erwachsenenschutz durchführen, sowie Fachpersonen, die mit schutzbedürftigen Personen arbeiten, die für die Erstattung der Gefährdungsmeldungen zuständig sind und die verbeiständete Person betreuen.
Ziele:Die Teilnehmenden
Im Erwachsenenschutzrecht besteht ein gesetzlicher Rahmen, um massgeschneiderte Beistandschaften für schutz- und unterstützungsbedürftige Menschen zu errichten. Der Weg von der Gefährdungsmeldung bis zur Entscheidfindung, welche Massnahmen geeignet, erforderlich und zumutbar sind, ist aber alles andere als einheitlich, da die wenigen vorhandenen standardisierten Abklärungsinstrumente in der Praxis kaum angewendet werden. Jede Erwachsenenschutzbehörde führt Abklärungen anhand ihrer eigenen Vorgaben, die meistens auf der Methodik der Erstellung eines Sozialberichts basieren. Für die Betroffenen besteht somit die Gefahr, ungleich behandelt zu werden. In diesem Kurs werden die rechtlichen Grundsätze und die Methodik der Abklärung aus sozialarbeiterischer Sicht erläutert. Die Teilnehmenden setzen sich mit den Themen Schwächezustand, Unterstützungsbedarf und Partizipation der Betroffenen unter Berücksichtigung der Subsidiarität und Interdisziplinarität bei der Entscheidfindung auseinander. Es werden sowohl Abklärungsinstrumente miteinander verglichen wie auch die Best Practice für die Anwendung im Berufsalltag wird ausgetauscht.
Departement Soziale Arbeit
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