Gepostet 26.11.2015, Myriam Arnold
Der Lohn der Lehrpersonen auf Kindergartenstufe im Kanton Zürich wird in naher Zukunft nicht steigen. Dies hat der Regierungsrat kürzlich beschlossen. Die Personalverbände VKZ, VPOD und ZLV ziehen nun vor Gericht, denn die jetzigen Löhne sind ihrer Ansicht nach diskriminierend.
Anfang November haben die Zürcher Lehrerorganisationen VKZ, VPOD und ZLV eine Petition beim Zürcher Regierungsrat eingereicht und darin mehr Lohn für Lehrpersonen der Kindergartenstufe gefordert. Wir berichteten. Sie machten zudem gegenüber dem Kanton eine Lohndiskriminierung nach Gleichstellungsgesetz geltend.
Der Regierungsrat hat nun gemäss Communiqué das Begehren um Feststellung einer Lohndiskriminierung und eine Anpassung der Löhne definitiv abgewiesen. Mit diesem Beschluss können die drei Zürcher Personalverbände mit einer Beschwerde ans Verwaltungsgericht gelangen. Stellvertretend für alle Lehrpersonen auf Kindergartenstufe im Kanton Zürich führen drei Kindergärtnerinnen das juristische Verfahren weiter, wie der ZLV schreibt.
Der Beschluss der kantonalen Exekutive sei von den Lehrerorganisationen erwartet worden, nachdem im Frühling dieses Jahres Verhandlungen bei der Schlichtungsstelle gescheitert seien. Wie die Zürcher Lehrerorganisationen in ihrer Medienmitteilung schreiben, widersprach der Regierungsrat zwar ihrem Diskriminierungsvorwurf, es sei ihm aber nicht gelungen, den Vorwurf zu widerlegen. Dieser begründet seine Abweisung mit einem Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2000. Darin hielt das Gericht fest, dass ein volles Pensum einer Lehrperson auf Kindergartenstufe mit 23 Lektionen pro Woche nicht einem vollen Pensum einer Lehrperson mit 28 oder 29 Lektionen entspreche.