Gepostet 07.06.2016, Myriam Arnold
Der Lehrplan 21 findet bald Anwendung: Die Planung seiner Einführung nimmt in den einzelnen Deutschschweizer Kantonen Form an. Jedoch lässt auch im Einführungsprozess der Föderalismus grüssen. Dies zeigt auch die Abstimmung im Kanton Baselland vom 5. Juni 2016.
Im Kanton Zürich tritt der Lehrplan 21 auf der Kindergarten- und der Primarstufe bis zur 5. Klasse ab Schuljahr 2018/19 in Kraft. Dies hat der Zürcher Bildungsrat am vergangenen Freitag mitteteilt. Ein Schuljahr später dann in der 6. Klasse und auf der Sekundarstufe I. Mit dem Lehrplan 21 harmonisieren die deutsch- und mehrsprachigen Kantone die inhaltlichen Ziele der Volksschule. Sie setzen damit den Auftrag von Artikel 62 der Bundesverfassung um.
Im Kanton Bern tritt der Lehrplan ebenfalls ab 1. August 2018 gestaffelt in Kraft: Den Anfang machen die Kindergartenstufe und die Klassen bis und mit 7. Schuljahr. Ab 2019/20 kommen die Schülerinnen und Schüler der 8. Klasse in den Genuss des neuen Lehrplans und ein Jahr darauf diejenigen der 9. Klasse.
Auch der Regierungsrat des Kantons Luzern hat den Fahrplan der Einführung des Lehrplans 21 festgelegt. Ab Schuljahr 2017/18 gilt er für den Kindergarten und die 1. bis 5. Primarklasse. Ab 2018/19 findet dann die Umsetzung des Lehrplans 21 je um ein Jahr gestaffelt von der 6. bis 9. Klasse statt. Die Einführung des Aargauer Lehrplans auf der Basis des Lehrplans 21 ist dort auf das Schuljahr 2020/21 geplant. Bei den anderen Zentralschweizer Kantonen sieht es ähnlich aus.
Am Sonntag, 5. Juni 2016, hat Baselland als erster Kanton über den Lehrplan 21 abgestimmt. Es standen zwei Initiativen, nämlich die Änderungen der Bildungsgesetze „Einführung Lehrplan 21“ sowie „Verzicht auf kostentreibende Sammelfächer“, zu Abstimmung. Während die Promotoren des neuen Lehrplans für ein doppeltes Nein warben, empfohlen die Gegner ein doppeltes Ja. Interessanterweise entschieden die Baselbieter mit einem Nein-Ja.