Gepostet 19.07.2016, Myriam Arnold
Der Streit ums Früh-Französisch an Schweizer Primarschulen ist über zehn Jahre alt. Während die Verfassung eine Harmonisierung vorschreibt, scheren einzelne Kantone aus. Nun will der Bundesrat eingreifen. Wir tragen zusammen.
Cet après-midi, j’aurai cours de français à l’école primaire. Oder: This afternoon, I will have English class at primary school. Welche dieser beiden Ankündigungen würde die 12-jährige Manuela, welche die sechste Primarklasse besucht, wohl am ehesten ihren Eltern beim Mittagessen machen? Die Französische? Die Englische? Oder gar beide? Diese Frage lässt sich in der Schweiz nicht eindeutig beantworten, denn der obligatorische Grundschulunterricht ist kantonal geregelt. Es kommt also auf den Kanton an, in welchem Manuela zur Schule geht, ob sie nun heute Nachmittag in Deutsch, Italienisch, Französisch oder Englisch unterrichtet wird.
Besonders das Früh-Französisch steht in einigen Kantonen seit Jahren in der Kritik. Der Versuch der letzten Jahre, den Fremdsprachenunterricht zu harmonisieren, kommt nicht überall gut an. Ein Kanton schickte das Früh-Französisch gar bachab.
Viel Wasser floss diesbezüglich bereits den Rhein runter, den Überblick über die zahlreich geführten Debatten, politischen Vorstösse und Abstimmungen zu behalten, ist schwierig. Deshalb folgt nun eine Chronik.
Der genaue Anfang, den die Geschichte des „Sprachenstreits“ in der Schweiz nahm, ist schwer auszumachen. Einerseits ist die Schweiz nicht erst seit gestern ein vielsprachiges Land, andererseits existieren seit den Achtzigerjahren Projekte des Europarates zur Förderung der Mehrsprachigkeit und des frühen Sprachenlernens während der obligatorischen Schulzeit.
Unsere Chronik beginnt am 15. Juli 1998. An diesem Tag veröffentlichte die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) das sogenannte „Gesamtsprachenkonzept“. Im Auftrag der EDK erarbeitete eine Expertengruppe, in der namhafte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf dem Gebiet des Spracherwerbs Einsitz hatten, im Vorfeld das Konzept. Es sah die Einführung von zwei Fremdsprachen in der obligatorischen Schule vor.
Gut sechs Jahre später beschlossen die kantonalen Erziehungsdirektoren in ihrer Plenarversammlung, gesamtschweizerisch zwei Fremdsprachen in der Primarstufe einzuführen. Bei mindestens einer Sprache muss es sich gemäss Planung um eine Landessprache handeln. Die erste Fremdsprache soll spätestens ab dem 3. Schuljahr und die zweite ab dem 5. Schuljahr Einzug in den Stundenplan finden. Dieses Fremdsprachenmodell trägt deshalb den Namen „Modell 3/5“.
An diesem Abstimmungssonntag hiess das Schweizer Stimmvolk den Bundesbeschluss über die Neuordnung der Verfassungsbestimmungen zur Bildung mit 85.6 Prozent gut. Wichtigstes Ziel der „neuen Bildungsverfassung“ war die Pflicht zur Koordination und Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen im ganzen Bildungsbereich. Bei Nichtübereinkunft unter den Kantonen hat der Bund ab sofort die Kompetenz, die notwendigen Vorschriften zu erlassen. Gemäss der neuen Verfassung sind die Kantone zudem verpflichtet, die Ziele der Schule zu harmonisieren. Mit dem „Lehrplan 21“ setzt die Deutschschweiz diese Harmonisierung um. Das Westschweizer Pendant heisst „Plan d’études romand“ und dasjenige im Tessin „Piano di studio„.
In der Schweiz ist das Lernen der Landessprachen auch eine politische Frage #Primarschule #ParlCH
— Alain Berset (@alain_berset) 17. Dezember 2015
Nach der Verabschiedung des Modell 3/5 in 2004 kamen in den Kantonen Luzern, Schaffhausen, Thurgau, Zug und Zürich Volksinitiativen zustande. Die Initiativen mit dem Titel „Nur eine Fremdsprache an der Primarschule“ wurden von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in vier Kantonen abgelehnt und in Luzern vom Luzerner Lehrerinnen- und Lehrerverband zurückgezogen.
In den Jahren 2013 und 2014 folgte eine zweite Welle an Volksinitiativen. In den Kantonen Graubünden, Nidwalden und wiederum Luzern kamen vergleichbare Vorlagen zustande. In Nidwalden hat das Stimmvolk am 8. März 2015 die kantonale Initiative mit 62 Prozent der Stimmen abgelehnt. Nidwalden hat sich somit zum Früh-Französisch bekannt. In Graubünden wurde die Initiative im April 2015 vom Parlament für ungültig erklärt. Der Initiative im Kanton Luzern droht ein ähnliches Schicksal. Ob sie vor das Volk kommt, ist bis heute offen.
Der Grosse Rat im Kanton Thurgau hat beschlossen, das obligatorische Früh-Französisch aus der Primarschule zu verbannen. Die ehemalige Kantonsrätin und amtierende SVP-Nationalrätin Verena Herzog lancierte mit fünf anderen Kantonsparlamentariern den überparteilichen Vorstoss. Der Thurgauer Lehrerverband unterstützte diesen Entscheid. Am 15. September 2014 liess die Staatskanzlei verlauten, dass frühestens auf das Schuljahr 2017/2018 beziehungsweise spätestens mit der Einführung des neuen Lehrplans 21 kein Französischunterricht an Primarschulen mehr erfolgt.
In der Stellungnahme vom 31. Oktober 2014 bestätigten die Erziehungsdirektoren ihre Sprachenstrategie vom Jahr 2004. Sie stellten sich somit hinter das Modell 3/5 und die damit einhergehende kantonale Koordination der Einstiegsfremdsprache. Dies wurde zuvor von Lilo Lätzsch beanstandet, wie der Tages-Anzeiger am 30. September 2014 berichtete. Die Präsidentin des Zürcher Lehrerverbandes forderte ein einheitliches Sprachenkonzept und die Festlegung der als erste zu lernenden Fremdsprache.
Am 13. Juni 2015 versammelten sich die Delegierten des Dachverbandes der Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH) in Biel. Dabei verabschiedete der Verband eine Resolution, worin er fordert, die Fremdsprachen-Situation im Zusammenhang mit dem Modell 3/5 zu klären – sei es durch die EDK oder durch den Bund.
Eine durch den Bund erwirkte Lösung im Sprachenstreit, die zurzeit in Form einer gesetzlichen Regelung im Sprachengesetz in der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des National- und Ständerats diskutiert wird, hält die EDK für überflüssig. Im Bericht zur Harmonisierung der obligatorischen Schule ziehen die kantonalen Erziehungsdirektoren ein positives Fazit: Die obligatorische Schule war noch nie so vereinheitlicht. Der Harmonisierungsprozess werde durch die Kantone fortgeführt und brauche Zeit.
Bundesbern ist diesbezüglich gespalten: Die WBK des Ständerats sprach sich gegen die Ergänzung eines Obligatoriums für das Unterrichten einer zweiten Landessprache im Sprachengesetz aus. Die Kommission des Nationalrats war dafür. Dieser muss sich im November ein weiteres Mal mit dieser Frage auseinandersetzen.
Nachdem die nationalrätliche Bildungskommission vor gut zwei Wochen den Vorstoss zur Konkretisierung der Unterrichtspflicht von Fremdsprachen in der Primarstufe sistiert hat, giesst Glarus Mitte November 2015 Öl ins Sprachenstreit-Feuer: Französisch in der Real- und Oberschule bleibt ein Wahlpflichtfach. Die in Gesetz und Verfassung niedergeschriebenen Ziele würden sowohl für die Primar- als auch für die Oberstufe gelten. Gemäss Tages-Anzeiger werde die EDK mit dem Bund die weiterführende politische Beurteilung dieses Entscheids anschauen müssen.
In Thurgau erfolgt der Französischunterricht erst ab der Sekundarstufe. Gemäss Tagesanzeiger sollen die Thurgauer Sekundarschüler zum Ausgleich mehr Französisch-Lektionen erhalten als Gleichaltrige in anderen Kantonen. Im Herbst 2016 darf mit einer Verabschiedung des neuen Lehrplans, der Mitte April 2016 in die Vernehmlassung geschickt wurde, gerechnet werden. Thurgau ist somit der erste Kanton, der konkret wird. Dies stösst bei vielen welschen Parlamentarier sauer auf. Auch bei Bundesrat Alain Berset. Er gedenkt mittels revidiertem Sprachengesetz die Kantone zu verpflichten, mindestens eine zweite Landessprache in der Primarschule einzuführen.
Dabei ist der Kanton Thurgau nicht der einzige, der vom Modell 3/5 abweicht. Neben Glarus (siehe oben) kochen auch Appenzell Innerrhoden und Uri ihr eigenes Süppchen. Im Gotthardkanton beginnt im dritten Schuljahr das Früh-Englisch. Zwei Jahre später können Schülerinnen und Schüler Italienisch wählen. Ab der Oberstufe kommt dann das Pflichtfach Französisch dazu – genau wie im Appenzell Innerrhoden.
Zurzeit laufen im Kanton Zürich und Luzern Volksinitiativen, die eine Fremdsprache aus dem Lehrplan der Primarschule streichen möchte.
Die 12-jährige Manuela bekommt vom schweizweiten Sprachenstreit wenig mit. Sie lernt schlussendlich das, was ihr die Erwachsenen zur Verfügung stellen. Eine einheitliche Regelung bringt in kantonsübergreifenden Situationen Vorteile, ein Diktat des Bundes gefährdet aber den Föderalismus. In diesem Streit geht es jedoch nicht um den Röstigraben, die bedrohte Identität der Schweiz, etwaige Machtspiele zwischen Bund und Kantonen oder die Profilierung einzelner Politikerinnen und Politiker. Es geht vor allem um das Kind. Es und seine Zukunft sind in dieser Debatte ins Zentrum zu stellen, denn der Grat zwischen fördern, fordern und überfordern ist schmal.