Gepostet 24.11.2022, Martina Schuler
Die Möglichkeiten für eine Berufslehre in der Schweiz sind vielfältig. Es gibt rund 245 berufliche Grundbildungen. Auch im Erwachsenenalter kann noch ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) erlangt werden. Vier Wege führen zu diesem Ziel.
Wer im Erwachsenenalter einen national und international anerkannten Berufsabschluss nachholt, profitiert in vielerlei Hinsicht: die Arbeitsplatzsicherheit, die Aufstiegschancen, das Einkommen oder das Selbstvertrauen, nur um ein paar davon zu nennen.
Es gibt grundsätzlich vier Varianten, wie ein Berufsabschluss als Erwachsener nachgeholt werden kann:
1. Reguläre berufliche Grundbildung mit Lehrvertrag
Man absolviert eine zwei- bis vierjährige Ausbildung in einem Lehrbetrieb (je nach Beruf), besucht die Berufsschule und absolviert die Lehrabschlussprüfung. Der Lohn und weitere Konditionen können mit dem Lehrbetrieb ausgehandelt werden. Meist sind die Ansätze höher als bei jugendlichen Auszubildenden.
2. Verkürzte berufliche Grundbildung mit Lehrvertrag
Im Grundsatz ähnlich wie die reguläre berufliche Grundbildung, jedoch mit in der Regel um ein Jahr verkürzter Lehrzeit - abhängig von Vorbildung und Erfahrung im Berufsfeld.
3. Nachholbildung für Berufsleute mit Praxiserfahrung nach Art. 32 BBV – Quereinstieg ohne Lehrvertrag
Diese Variante beinhaltet den berufsbegleitenden Besuch der Berufsschule und das Absolvieren der Lehrabschlussprüfung. Es muss ein entsprechendes Gesuch für die Prüfungszulassung gestellt und eine mindestens fünfjährige Berufspraxis ausgewiesen werden.
4. Validierung nach Art. 31 BBV – Quereinstieg ohne Lehrvertrag (nur in Bern, Wallis, Zug und Zürich in einzelnen Berufen möglich)
Es muss ein umfangreiches, aussagekräftiges Dossier über die bisherigen praktischen Erfahrungen zusammengestellt und beim zuständigen Kanton eingereicht werden. Allfällig absolvierte Bildungselemente sind ebenfalls zu erwähnen.
Um einen Berufsabschluss im Erwachsenenalter zu erwerben, braucht es grundsätzlich folgende Voraussetzungen:
Es ist nie zu spät für einen Lehrabschluss. Denn ohne anerkannte Ausbildung ist es zunehmend schwieriger, einen Job zu bekommen. Auch der Lohn ist nicht gleich hoch ohne entsprechenden Abschluss.
Deshalb wagen sich je länger je mehr Menschen, diese Lücke zu schliessen. Sie informieren sich beim Amt für Berufsbildung in den zuständigen Kantonen über ihre Möglichkeiten und lassen sich beraten. Das Amt prüft anschliessend die entsprechenden Gesuche, ob die Zulassungsbedingungen erfüllt sind, entscheidet über die Zulassung und allfällige Dispensationen.
So rückt das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis in greifbare Nähe. Und ist der erste Schritt einmal getan, öffnen sich Türen für Weiterbildungen und ungeahnte Karrieresprünge.
Darum: Ja, es lohnt sich!