Gepostet 17.04.2019, Martina Schuler
Sich in (finanzieller) Sicherheit zu wiegen, ist ein gutes Gefühl. Unmittelbar nach einer Entlassung ist dies meist nicht mehr der Fall. Dabei spielt es nicht primär eine Rolle, ob die Kündigung unerwartet, selbst verschuldet oder aus wirtschaftlichen Gründen ausgesprochen wurde. Wichtig ist aber, einen Plan für das weitere Vorgehen zu haben.
Wer hätte das gedacht: der sicher geglaubte Job ist plötzlich weg. Die Entlassung nach 13 Jahren ist erst mal ein Schock. Nun gilt es, diesen zu überwinden und eine Strategie zu entwickeln. Doch der Reihe nach.
In der Schweiz herrscht Kündigungsfreiheit. Das heisst, Arbeitsverhältnisse können praktisch jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfristen und –termine aufgelöst werden. Einen triftigen Grund oder eine Vorwarnung braucht es nicht. Die Kündigung erfolgt meist schriftlich und ist gültig, wenn Sie zugestellt ist.
Die Kündigung darf nicht diskriminierend sein oder gegen das Gleichstellungsgesetz verstossen. Sperrfristen in Bezug auf Militär-/Zivildienst, Krankheit/Unfall, Schwangerschaft, Mutterschaftsurlab, Auslandhilfsaktionen sind einzuhalten. Der Kündigungsschutz ist im Schweizer Arbeitsvertragsrecht Art. 336 OR geregelt.
Eine Freistellung entspricht nicht einer fristlosen Kündigung. Der Unterschied besteht darin, dass man bei einer Freistellung nicht mehr zur Arbeit erscheinen muss, den Lohn aber noch erhält. Bei der fristlosen Kündigung entfällt beides. Wer bereits während der Freistellungszeit mit einem neuen Job startet, darf nicht das doppelte Gehalt einstreichen. Dies muss dem alten Arbeitgeber mitgeteilt werden, damit die Lohnfortzahlung erlischt. Ansonsten macht man sich strafbar.
Allfällige Ferienguthaben sollten bezogen oder ausbezahlt werden. Wichtig ist auch, sich spätestens auf das Austrittsdatum ein Arbeitszeugnis ausstellen zu lassen. Bei Bedarf kann man auch Einsicht in die Personalakte verlangen.
Man sollte sich bereits während der Kündigungsfrist intensiv um eine neue Stelle bemühen. Ansonsten könnten Arbeitslosentaggelder gestrichen werden. Für allfällige Vorstellungsgespräche sollte vom Arbeitgeber nach Absprache angemessen Zeit gewährt werden. Falls eine Arbeitslosigkeit droht, unbedingt frühzeitig beim RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) anmelden.
Man sollte versuchen, in einer Entlassung das Positive im Negativen zu sehen. Irgendwann wird evtl. klar, für was das Ganze gut sein sollte – oder man ist bestenfalls sogar froh, dass es so gekommen ist. Wenn es die finanziellen Verhältnisse zulassen, ist das vielleicht die Gelegenheit für eine Weiterbildung, eine längere Reise oder ein anderes privates Projekt?
Auch könnten die Umstände für eine Gesamtschau genutzt werden. Fragen wie „Was kann ich? Wohin will ich? Wer kann mir dabei helfen? Wie erreiche ich dieses Ziel?“ sollte man sich in dieser Situation stellen. Oft erkennt man dabei positive Aspekte, Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten. Auch für unerwartete Wendungen sollte man offen sein.
Eine Entlassung ist nicht das Ende. Und es lohnt sich, sich auf vernünftige, menschliche wie auch korrekte Art und Weise zu trennen. Das spart Geld, Energie und Zeit.
Eine Entlassung ist oft eine Erfahrung, die man nicht gesucht hat - aber vielleicht hat das Leben noch etwas viel besseres zu bieten, als man es je zu träumen gewagt hat. Deshalb sollte man offen und flexibel bleiben.
Falls sich die Arbeitssuche schwierig gestaltet, findet man in den kantonalen Institutionen (RAV) eine gute Unterstützung. Diese Hilfe sollte man nicht scheuen anzunehmen.
Wichtig ist auch, die Zuversicht nicht zu verlieren, auch wenn unter Umständen erst mal Rückschläge in Kauf genommen werden müssen. Irgendwann kommt es gut.