Gepostet 31.10.2019, Martina Schuler
Über 50 und arbeitslos – damit rechnet man selbst meist nicht. Und doch gibt es viele, die davon betroffen sind. Auch eine gute Ausbildung und eine vermeintlich sichere Arbeitsstelle gibt keine Garantie auf Beschäftigung. Es kann jeden und jede treffen. Aber es gibt Wege, die aus der Arbeitslosigkeit führen.
Du hättest nie gedacht, dass es dich mal treffen würde. Arbeitslos sind andere. Aber eben, oft kommt es anders als man denkt. Nach dem ersten Schock kommen Wut und Enttäuschung auf – gefolgt von Traurigkeit und Zukunftsängsten. Lass diese Gefühle zu, aber verliere nicht zu viel Zeit damit. Übernimm Eigenverantwortung und richte dich sobald als möglich wieder auf. Scheue dich auch nicht, professionelle Hilfe anzunehmen. Es ist auch vorteilhaft, die eigenen Rechte und Pflichten bei einer Arbeitslosigkeit zu kennen und baldmöglichst mit dem RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) in Kontakt zu treten.
Nun gilt es, die positiven Aspekte hervorzuheben. Denn ältere Arbeitnehmende weisen unter anderem mehr Lebens- und Berufserfahrung auf, verfügen über ein breites (Fach-)Wissen und bieten oft Konstanz und Sicherheit. Sie sind ausserdem loyal und das Risiko eines erneuten Jobwechsels ist gering. Auf solche Pluspunkte kannst du in einer Bewerbung konkret eingehen.
“Der Wiedereinstieg beginnt im Kopf”
Auch den Fachkräftemangel können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 50 mindern. An einem Vorstellungsgespräch lohnt es sich, bei der Lohnvorstellung eine Bandbreite anstelle einer fixen Zahl zu nennen, das zeigt Flexibilität - aber Qualität hat eben doch ihren Preis. Es lohnt sich jedoch auch, die allfälligen Benefits der Firma zu beachten. Diese gleichen eine vermeintliche Lohneinbusse oft aus. Wichtig ist aber, dass ältere Arbeitnehmende neuen und modernen Arbeitsmodellen gegenüber positiv eingestellt sind und sich für den potenziellen Arbeitgeber attraktiv zeigen.
Es gibt in der Schweiz Programme wie My Way 50Plus. Diese zielen bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern darauf, gegenseitig Vorurteile abzubauen, Verständnis zu wecken und die verschiedenen Perspektiven auszuleuchten. Auch das aktive Netzwerken wird dabei gefördert.
Auch das Leitbild des Bundes Berufsbildung 2030 enthält die Forderung, dass die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung künftig als Anlaufstelle in allen beruflichen Veränderungssituationen von Erwachsenen - speziell für ältere Arbeitnehmende - dienen soll. Dies soll die soziale Absicherung und die erfolgreiche Wiedereingliederung der Arbeitslosen unterstützen. Dazu ist in den Kantonen eine Bestandesaufnahme der arbeitsmarktlichen Massnahmen für Stellensuchende 50+ nötig. Daraus sollte eruiert werden, wie man die Beratungs-, Wiedereingliederungs- und Vermittlungsdienstleistungen der regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zu Gunsten der älteren Stellensuchenden stärken kann.
Es kann sein, dass du recht schnell wieder eine Anstellung findest. Doch leider ist es auch möglich, dass du viel Geduld aufbringen musst, bis es klappt. Wichtig dabei ist, dass du versuchst, positiv zu bleiben und die Zeit sinnvoll überbrückst. Oft bieten die regionalen Arbeitsvermittlungszentren Workshops, Bewerbungscoachings oder persönliches Mentoring an. So kannst du zusammen mit dem RAV einen Aktionsplan erstellen oder dich nach einem Zwischenverdienst umsehen. Das entschärft die finanzielle Situation ein wenig, bringt Struktur in den Alltag und gibt dir ein gutes Gefühl. Konzentriere dich stets auf deine Stärken, erkenne neue berufliche Chancen und glaube an eine positive Zukunft.
In der Wintersession 2019 präsentiert der Bundesrat dem Parlament eine Vorlage, die unter gewissen Bedingungen eine Überbrückungsleistung für Arbeitslose ab 60 Jahren bis zur ordentlichen Pensionierung vorsieht. Vor allem im Nationalrat ist mit Widerstand zu rechnen. Das Ziel bleibt weiterhin, ältere Arbeitslose wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern. Wer aber mit 58 Jahren arbeitslos wird und nach zwei Jahren ausgesteuert ist, soll künftig eine Überbrückungsleistung erhalten. Dies jedoch nur, wenn er oder sie während mindestens 20 Jahren in die AHV einbezahlt hat, das Einkommen vor der Aussteuerung in 10 von 15 Jahren mindestens 21'330 Franken betragen hat und das Vermögen von Einzelpersonen nicht höher als 100'000 Franken, bei Eheleuten nicht über 200'000 Franken ist. Der Bundesrat hat zusätzlich weitere Massnahmen wie Laufbahnberatung ab 40 und Coachings verabschiedet. Damit soll erreicht werden, dass es künftig weniger Sozialhilfebezüger gibt.