Gepostet 01.03.2016, Myriam Arnold
Am 1. Jänner 2017 treten das Weiterbildungsgesetz und die entsprechende Verordnung in Kraft. Es sieht unter anderem eine gezielte Förderung des Erwerbs und Erhalts von Grundkompetenzen Erwachsener vor. Total spricht der Bund zwischen 2017 und 2020 26 Millionen Franken.
Das Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes über die Weiterbildung (ugs. Weiterbildungsgesetz) erfolgt am 1. Januar 2017, wie das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI mitteilt. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung Ende Februar gutgeheissen. Damit schreitet die Umsetzung des Verfassungsartikels über die Weiterbildung (Art. 64a BV) voran, der vor gut zehn Jahren vom Schweizer Stimmvolk angenommen wurde.
Der National- und Ständerat hat das Weiterbildungsgesetz am 20. Juni 2014 verabschiedet. Es regelt fünf Grundsätze: Verantwortung, Qualitätssicherung, Qualitätsentwicklung, Anrechnung von Bildungsleistungen an die formale Bildung, Verbesserung der Chancengleichheit und Wettbewerb. Die Verordnung legt jene Bereiche fest, für die das Gesetz eine Finanzierung vorsieht und deren Kriterien konkretisiert werden müssen. Dabei handle es sich zum einen um Finanzhilfen an Organisationen der Weiterbildung, zum anderen um den Erwerb und Erhalt der Grundkompetenzen von Erwachsenen.
Bund und Kantone werden mit dem Weiterbildungsgesetz dazu verpflichtet, Verantwortung für die Förderung der Weiterbildung zu tragen. Dieser trug der Bundesrat in der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) für die Jahre 2017 bis 2020 Rechnung. Er beziffert darin erstmals die BFI-Fördermittel für Weiterbildung. Finanzhilfen an Kantone im Bereich Grundkompetenzen von Erwachsenen betragen dabei 15 Millionen Franken. Organisationen der Weiterbildung werden mit den restlichen rund 11 Millionen Franken unterstützt.