So kommst du in der Schweiz an Stipendien oder Darlehen

Gepostet 05.07.2024, Bruno Manz

Aus- und Weiterbildungen an weiterführenden Schulen sind oftmals mit hohen Kosten verbunden. Wir zeigen dir verschiedene Möglichkeiten, wie du deine Aus- oder Weiterbildung finanzieren kannst.

Ausbildungsbeiträge in Form von Stipendien oder Darlehen können im Wohnkanton beantragt werden. Foto: Pexels.
Ausbildungsbeiträge in Form von Stipendien oder Darlehen können im Wohnkanton beantragt werden. Foto: Pexels.

Ausbildungsbeiträge werden grundsätzlich in Form von Stipendien oder Darlehen vergeben. Als Stipendien werden einmalige oder wiederkehrende Beiträge bezeichnet, die nicht zurückzuzahlen sind. Darlehen hingegen sind zurückzuzahlende einmalige oder wiederkehrende Beiträge. Die Stipendienvergabe ist in der Schweiz kantonal geregelt. Die Kantone stützen sich dabei auf ihre kantonalen Stipendiengesetzgebungen.

Diverse Möglichkeiten auf Ausbildungsbeiträge

Jede Aus- und Weiterbildung kostet Geld. Hinzu kommen die allgemeinen Lebenshaltungskosten. Rechtlich gesehen sind Eltern verpflichtet, ihre Kinder ­während der Erstausbildung finanziell zu unterstützen – und zwar selbst dann noch, wenn der Nachwuchs über 25 Jahre alt ist. Sind die finanziellen Mittel knapp, können weitere Finanzierungsmöglichkeiten wie Stipendien, Darlehen und Teilzeit-Jobs helfen.

1. Stipendien per Gesuch beantragen

Stipendien können in der Regel im Wohnsitzkanton der Eltern beantragt werden. Für Personen, die bereits eine Erstausbildung abgeschlossen haben, mindestens zwei Jahre im Wohnsitzkanton ihren Wohnsitz hatten und während dieser Zeit durch Erwerbstätigkeit finanziell unabhängig waren, gilt ihr Wohnsitzkanton als stipendienrechtlicher Wohnsitz. Die genauen Regelungen sollten vor dem Einreichen des Gesuchs unbedingt geprüft werden. Mehrere Kantone bieten im Internet einen Stipendienrechner (zum Beispiel Kanton Zürich) an, der eine erste Einschätzung geben kann. Sicherheit, ob und wie viel Ausbildungsbeiträge man zugut hat, gibt aber nur ein schriftliches Gesuch. Da die Behandlung des Gesuchs meist einige Zeit beansprucht, lohnt sich, ein Stipendiengesuch möglichst früh einzureichen.

2. Darlehen als Alternative prüfen

Wer keinen Anspruch auf Stipendien hat, ist eventuell für ein kantonales Darlehen berechtigt. Anders als Stipendien muss man jedoch Darlehen nach dem Studium dem Kanton zurückzahlen. Meist ist die erste Rate ein Jahr nach Studienabschluss fällig. Für die Rückzahlung hat man in der Regel mehrere Jahre Zeit. Der Zinssatz, der nach Studienabschluss zu laufen beginnt, liegt oft unter fünf Prozent.

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3. Private Stiftungen und Fonds um Unterstützung bitten

Es gibt auch private Stiftungen und Fonds – wie etwa die Schweizerische Studienstiftung, die Pestalozzi-Stiftung oder Educaswiss. Deren Unterstützung ist abhängig vom Wohnort, vom Einkommen oder von weiteren Kriterien. Alleinerziehende Studierende, Maturanden mit herausragenden Leistungen oder Waisen werden oft unterstützt. In manchen Fällen besteht auch bei der Wohngemeinde oder der besuchten Bildungsinstitution die Möglichkeit, um finanzielle Unterstützung nachzufragen. Es ist erlaubt, Anträge gleichzeitig an mehrere Stellen zu versenden. Es muss jedoch gemeldet werden, wenn zusätzlich zum kantonalen Stipendium eine private Unterstützung fliesst.

4. Arbeiten während des Studiums

Rund drei Viertel aller Studentinnen und Studenten gehen während des Studiums einer Erwerbstätigkeit nach. Viele wählen das bewusst so, auch wenn es finanziell nicht unbedingt nötig wäre. Damit besteht man schon die erste Belastungsprobe für den späteren Berufsalltag und es bringt erst noch Abwechslung in den Studienalltag. Doch auch diese Möglichkeit hängt stark von der Studienrichtung und der Belastbarkeit jedes Einzelnen ab.

Mit all diesen Unterstützungshilfen sollte es für viele der Studierenden möglich sein, die Ausbildung respektive das Studium zu finanzieren. Zusammen mit der eigenen Lernbereitschaft wird so der Grundstein für eine erfolgreiche Zukunft gelegt.

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