Das CAS Arbeitsrecht vermittelt erfahrenen Anwältinnen und Anwälten vertieftes Fachwissen auf dem Gebiet Arbeitsrecht. Thematisiert werden sowohl die forensische wie auch die beratende Tätigkeit.
Das CAS vermittelt vertieftes theoretisches und insbesondere praktisches Wissen im Fachgebiet Arbeitsrecht. Das Ziel ist es, überdurchschnittliches Fachwissen aufzubauen und bereits vorhandenes Wissen zu ergänzen. Daher werden auch verwandte Gebiete des Arbeitsrechts in den Studiengang einbezogen. Das CAS stellt auch den Vorbereitungskurs für den Titel "Fachanwältin SAV/Fachanwalt SAV Arbeitsrecht" dar.
Universitäten und Fachhochschulen bieten ein CAS in Arbeitsrecht an. Der Studiengang dauert 7 Monate. Mit dem CAS sollen vorallem praktizierende Anwältinnen und Anwälte mit überduchrschnittlicher Berufserfahrung in Arbeitsrecht. Der Studiengang an der FH behandelt vermehrt Praxisbeispiele und behandelt ebenfalls juristisches Methodenwissen verstärkt.