Das CAS in Jugendstrafverfolgung vertieft die berufsgruppenspezifischen Rechtsanwendungskompetenzen. Ausserdem vermittelt der CAS Kurs kriminologisch-forensisches und sozialwissenschaftliches Basiswissen zur Jugendkriminalität und befähigt die Teilnehmenden zu vernetzten juristischen und sozialarbeiterischen Interventionsstrategien.
Juristinnen und Juristen sowie Sozialarbeitende in der Jugendstrafrechtspflege.
Voraussetzung für die Zulassung zum CAS in Jugendstrafverfolgung ist ein Abschluss auf Tertiärstufe. Personen mit einer gleichwertigen Qualifikation können über ein standardisiertes Zulassungsverfahren in den Weiterbildungskurs aufgenommen werden. Ferner wird die praktische Tätigkeit im Feld der Jugendstrafverfolgung vorausgesetzt.