Gepostet 03.06.2022, Martina Schuler
Junge Leute wissen meist, wovon beim Stichwort Praktikum die Rede ist. Direkt nach der Ausbildung einen festen Job zu haben, ist längst nicht mehr die Regel. Oft gilt es erst ein Praktikum zu absolvieren, um im gewünschten Beruf Fuss zu fassen.
Du hast deine Ausbildung abgeschlossen und willst nun dein Wissen im Alltag umsetzen. Doch der Berufseinstieg ist heutzutage oft nur noch via Praktikum möglich. Auch wer die Matura absolviert hat und vor dem Studium ein Zwischenjahr einschieben will, kennt dieses Problem. Nach einem Studium wird von Absolvierenden oftmals auch praktische Erfahrung gefordert. Doch was heisst das genau und worauf gilt es dabei zu achten?
Grundsätzlich dient ein Praktikum dazu etwas zu lernen, praktische Erfahrung zu erlangen und theoretisch vorhandenes Wissen umzusetzen. Das erfordert deinen vollen Einsatz und dabei solltest du darauf achten, nicht ausgenutzt zu werden. Denn als Praktikantin oder Praktikant hast du auch Rechte, nicht nur Pflichten.
Ein Praktikum macht vor allem Sinn für jemanden, der bisher nur über theoretisches Wissen verfügt, den Beruf wechselt respektive als Quereinsteigerin oder Quereinsteiger durchstarten will.
Konkret kannst du im Team nachfragen, ob du ihnen bei ihren Aufgaben behilflich sein kannst. Erkundige dich, in welche Projekte du dich einbringen kannst. Einfache Aufgaben wie Botengänge und Kaffee kochen können zum Praktikum dazugehören, jedoch sollten sie nicht Überhand nehmen.
Bestehe auf einen schriftlichen Praktikumsvertrag, der alle wichtigen Punkte des Arbeitsverhältnisses regelt. Denn per Gesetz sind Praktika nicht speziell geregelt. Doch du hast Anspruch auf bezahlte Ferien und die wöchentlichen Höchstarbeitszeiten sind einzuhalten. Achte darauf, dass auch der Krankheitsfall geregelt ist.
Meist ist ein Praktikum ein befristetes Arbeitsverhältnis, das nach Ablauf der Frist automatisch beendet ist. In der Regel reicht ein sechsmonatiges Praktikum für einen positiven Lerneffekt. Länger als ein Jahr sollte ein Praktikum keinesfalls dauern. Achte darauf, dass deine Aufgaben und Lernziele konkret erfasst sind und deine Ansprechperson benannt ist. Die Probezeit beträgt je nach Vereinbarung ein bis maximal zwei Monate. Während der Probezeit kann jede Partei ohne Grundangabe mit einer Frist von sieben Tagen kündigen.
Wenn ein Betrieb mehrere Praktikums-, aber keine Lehrstellen anbietet, ist Vorsicht geboten. Das kann ein Zeichen sein, dass die Firma auf günstige Arbeitskräfte statt Ausbildung setzt. Auch soll für ein Praktikum nicht bereits Berufserfahrung verlangt werden.
Falls du während des Praktikums Probleme hast oder deine Erwartungen nicht erfüllt werden, vereinbare einen Gesprächstermin mit deinem Vorgesetzten oder deiner Vorgesetzten. Dort könnt ihr nach Lösungen suchen und entsprechende Ziele vereinbaren.
Es gibt keinen gesetzlich festgelegten Mindestlohn, jedoch wird für Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Berufserfahrung ein absoluter Mindestlohn von 800 bis 950 Franken für ein 100-Prozent-Pensum, plus einen 13. Monatslohn (inklusive AHV- und ALV-Beiträge) empfohlen. Zusätzlich sollte ein Beitrag an die Schul- und Mahlzeitenkosten geleistet werden.
Falls du bereits über einen Lehrabschluss verfügst, bringst du die Praxis mit und du brauchst kein Praktikum mehr im selben Bereich. Wird es dennoch von dir gefordert, sollte mindestens der branchenübliche Mindestlohn bezahlt werden. Denn wenn das Praktikum keinen zusätzlichen Lernwert vermittelt, sind der tiefere Lohn und die besonderen Anstellungsbedingungen nicht mehr gerechtfertigt.
Sei dir dein Wert jederzeit bewusst. Es lohnt sich, Vergleichswerte von Löhnen vor der Lohnverhandlung anzuschauen. Im Internet gibt es viele Lohnrechner zu finden, bei der du deine Anstellungsart (z.B. Praktikum) auswählen kannst. Mit Argumenten wie «Der Lohndurchschnitt in dieser Branche beträgt mit meiner Ausbildung und meinen Erfahrungen XY Franken monatlich» kannst du einen fairen Lohn besser rechtfertigen. Möglicherweise kennst du in deinem Umfeld Leute, die ebenfalls ein Praktikum machen oder einmal eines gemacht haben? Frage bei ihnen nach! Auch wenn es verpönt ist, über den Lohn zu reden, ist es für dich extrem hilfreich zu wissen, was Andere verdient haben. Nutze diese Orientierung!
Zusammengefasst soll ein gutes Praktikum
Besonderes: Die Arbeitslosenversicherung bietet mit den kantonalen Arbeitsvermittlungszentren RAV arbeitslosen Studien- und Lehrabgängern Berufspraktika von maximal sechs Monaten an. Während des Praktikums verdienen Praktikanten ein Mindesttaggeld von 102 Franken. Erkundige dich im zuständigen RAV nach diesem Angebot.